Beitragsordnung
des SV "Tanne" Thalheim e.V.
Gemäß § 4 der Vereinssatzung hat der Vereinsausschuss folgende Beitragsordnung verabschiedet:
Die Beiträge sind Jahresbeiträge. Diese sind, ebenso wie Gebühren, Abteilungs- und Sonderbeiträge, Umlagen u.ä. Bringschulden.
Alle Mitgliedsbeiträge und Gebühren sind entsprechend der Festlegungen der Abteilungen innerhalb des Geschäftsjahres nach Beginn der Mitgliedschaft zu entrichten.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und die Form der Beitragskassierung regeln die Abteilungen eigenständig.
Der Beitrag setzt sich aus einem Sockelbetrag (15,00 EUR je Mitglied) und einem Abteilungsbeitrag zusammen. Dabei wird ein Gesamtmindestbeitrag von 20,00 EUR für Kinder und Jugendliche sowie von 40,00 EUR für Erwachsene beschlossen.
Der Sockelbeitrag wird für jedes Mitglied nur einmal jährlich fällig, unabhängig von der Anzahl der Mitgliedschaften in verschiedenen Abteilungen des Vereines und wird ausschließlich von der Eintrittsabteilung erhoben.
Beiträge und Gebühren werden für den Rest des Geschäftsjahres anteilig erhoben.
Die Abteilungsleitung kann in begründeten Ausnahmefällen eine befristete Beitragsermäßigung einräumen oder Beiträge erlassen.
Die Aufnahmegebühr legt jede Abteilung selbst fest.
Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder erhalten keine Rückerstattung von Beiträgen, Umlagen oder für Sacheinlagen usw. für das laufende Geschäftsjahr.
Ist ein Mitglied mit der Zahlung seiner Beiträge oder Gebühren ein Jahr oder mehr im Rückstand, kann auf Antrag der Abteilung der Vorstand die Mitgliedschaft durch Ausschluss beenden.
Eine gerichtliche Beitreibung der Beitragsrückstände behält sich der Verein vor.
Gesamtschuldnerische Haftung ist eingeschlossen.
Die Beitragsordnung tritt ab dem 20.01.2023 in Kraft.